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120cm Taubenschutz Schutz Bürste Ø 19cm Vogel Taube Marder Nager Solaranlage Photovoltaik
Solaranlage Schutz Photovoltaik Schutz Bürste 19 cm Vogel Taube Marder Nager Schutz - 120 cm
Schützen Sie Ihre Dächer vor unerwünschten Besuchern! Mit diesen Schutzbürsten stellen nistende Tiere unter Ihren Solarmodulen nicht länger ein Problem dar.Die Montage ist ganz schnell und einfach, die Bürsten müssen lediglich unter die Anlage gesteckt werden, wo sie durch die Spannung der Bürstenelemente sicher verankert werden. So können Vögel, Kleintiere (und selbst Laub) nicht mehr unter die Anlage gelangen und dort nisten. Natürlich lassen sich die Bürsten bei Bedarf ebenso leicht wieder entfernen.Die Schutzbürsten haben einen Durchmesser von 19 cm. Optimal für einen Abstand von 11 cm - 16 cm von der Dachbedeckung bis zur Unterkante der Solaranlage.
Vorteile:
Höchste Qualität der Bürstenelemente
Flexibel und biegsam
UV-beständiges Material
Zuverlässiger Schutz gegen Unterkriechen von Tieren unter die Solaranlage
Sehr leichte Montage ohne Werkzeug durch einfaches Unterstecken der Schutzbürsten unter die Solaranlage
Optimal für einen Abstand von 12 cm - 16 cm von der Dachbedeckung bis zur Unterkante der Solaranlage
Einfache Montage
Drehdraht aus plastifiziertem Stahldraht 2,0 mm zur Vermeidung von Korrosion
Absolut undurchdringlicher Bürstenwald für Vögel und Kleintiere
Keine Befestigungselemente erforderlich
Individuell abkürzbar
Ideal für Dachrinnen
Verhindert auch Schmutz
Technische Daten
Durchmesser:
19 cm
Länge:
1,2 Meter
Farbe:
Schwarz
Material:
Verzinkt stahl, Polypropylen
Stahldraht:
2 mm
Polypropylen Faser
0,6 mm
Gewicht:
195 g
*0% Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen
Inhalt: 1.2 Laufende(r) Meter (10,79 €* / 1 Laufende(r) Meter)